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   BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 138.89   

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https://dejure.org/1989,7800
BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 138.89 (https://dejure.org/1989,7800)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1989 - 2 B 138.89 (https://dejure.org/1989,7800)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - 2 B 138.89 (https://dejure.org/1989,7800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Entlassung eines Beamten auf Probe - Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens - Unterstützung der Ehefrau bei der Ausübung der Prostitution als Dienstvergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 138.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 138.89
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat, gilt Erwerbsunzucht, auch wenn sie nicht verboten und strafbar ist, als eine sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit (vgl. BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80] mit weiteren Nachweisen); auch kann gerade ein Polizeibeamter die Achtung und das Vertrauen, die sein Beruf erfordert, dadurch beeinträchtigen, daß er sich in nachhaltige Verbindung mit einem Milieu begibt, das erfahrungsgemäß für Kriminalität verschiedenster Art besonders anfällig ist.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 138.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12

    Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten,

    Ein Polizeibeamter, der seine Ehefrau bei deren Prostitution unterstütze und den Nutzen aus der Prostitution der Ehefrau ziehe, könne die Achtung und das Vertrauen, die sein Beruf erfordere, dadurch beeinträchtigen, dass er sich in nachhaltige Verbindung mit einem Milieu begebe, das erfahrungsgemäß für Kriminalität verschiedenster Art besonders anfällig sei (BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 1989 - 2 B 138.89 -, juris Rn. 2).

    Hinzu kommen weitere Anhaltspunkte für Persönlichkeitsmängel, wie der vom Beamten unterzeichneten "Pakt mit dem Satan" sowie die Tatsache, dass er sich mit der Nebentätigkeit in ein Milieu begeben hat, das erfahrungsgemäß für Kriminalität verschiedenster Art besonders anfällig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 1989 - 2 B 138.89 -, juris Rn. 2).

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